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   OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2012 - 1 A 1889/12   

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https://dejure.org/2012,40563
OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2012 - 1 A 1889/12 (https://dejure.org/2012,40563)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.12.2012 - 1 A 1889/12 (https://dejure.org/2012,40563)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. Dezember 2012 - 1 A 1889/12 (https://dejure.org/2012,40563)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer dienstlichen Beurteilung bei Zugrundelegung eines nicht vollständigen Sachverhalts durch den Erstbeurteiler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, 2
    Zulässigkeit einer dienstlichen Beurteilung bei Zugrundelegung eines nicht vollständigen Sachverhalts durch den Erstbeurteiler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Köln - 15 K 2238/11
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2012 - 1 A 1889/12
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2016 - 4 S 141/16

    Zulässigkeit der zusammenfassenden Bewertung in Bezug auf das angestrebte Amt bei

    Darüber hinaus bestand Anlass zu prüfen, ob die im Beurteilungsbeitrag enthaltenen "Zwischennoten" überhaupt in die dienstliche Beurteilung übernommen werden konnten, obwohl die Vergabe von Noten in Beurteilungsbeiträgen nach der Beurteilungsrichtlinie ausgeschlossen ist und daher in etwaigen zu vergleichenden Anlassbeurteilungen anderer Bewerber auch nicht enthalten sind (vgl. zur Beschränkung auf die Berücksichtigung von rechtsfehlerfreien Beurteilungsbeiträgen BVerwG, Beschlüsse vom 03.01.2014 - 1 WNB 4.13 -, Juris, und vom 26.02.2004 - 2 B 41.03 -, Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 24; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.12.2010 - 1 A 1889/12 -, Juris; Schnellenbach/Bodanowitz, a.a.O.).
  • VG Düsseldorf, 23.12.2013 - 13 L 1543/13

    Dienstliche Beurteilung, Verstoß gegen Beurteilungsrichtlinien, Berücksichtigung

    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. Dezember 2012 - 1 A 1889/12 -, juris, Rdn. 6 m.w.N.
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